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Rente vor 67


Auf diesen Seiten können Sie ermitteln, wie hoch nach der heutigen Rechtslage Ihre voraussichtliche Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung bei vorzeitigem Ende der Berufs­tätigkeit sein wird. Nach dem RV-Altersgrenzenanpas­sungsgesetz werden ab 2012 die Altersgrenzen für Alters­renten schritt­weise angehoben. Langjährig Versicherte können auf Antrag bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig die Altersrente mit Rentenabschlägen in Anspruch nehmen. Wer vor dem 01. Januar 1955 geboren ist, kann den Vertrauensschutz in Anspruch nehmen.

Geben Sie hier bitte die für eine Berechnung notwendigen Eckdaten ein:

Für die Berechnung benötigen Sie Angaben aus Ihrer letzten Renten­information (ab dem 01.01.2008), die Sie per Post von der Deutschen Renten­versicherung erhalten haben.

  • TT.MM.JJJJ
  • MM.JJJJ?
  • EUR/Monat?
  • EUR/Monat?
  • * Pflichtfelder
  • Geben Sie bitte Ihre Wünsche ein:
  • Sie müssen nicht alle Felder ausfüllen.
  • MM.JJJJ
  • Beim vorzeitigen Rentenbeginn müssen Sie mindestens 35 Beitragsjahre und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
  • MM.JJJJ
  • Sie können auch vorzeitig Ihre Berufstätigkeit aufgeben ohne bereits Rente zu beantragen und die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn durch Ersparnisse überbrücken. Dies ist besonders dann interessant, wenn Sie zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht 63 Jahre alt sind oder noch keine 35 Beitragsjahre haben.
  • EUR/Monat
  • Je weniger Rente Sie akzeptieren, desto früher können Sie in Rente gehen.

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