Rente vor 67
Auf diesen Seiten können Sie ermitteln, wie hoch nach der heutigen Rechtslage Ihre voraussichtliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorzeitigem Ende der Berufstätigkeit sein wird. Nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz werden ab 2012 die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben. Langjährig Versicherte können auf Antrag bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig die Altersrente mit Rentenabschlägen in Anspruch nehmen. Wer vor dem 01. Januar 1955 geboren ist, kann den Vertrauensschutz in Anspruch nehmen.